1.) Allgemeines: Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Aufträge und sind Inhalt eines allfälligen Vertrages. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben in einem Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Alle Aufträge unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  

2.) Preise: Die angeführten Preise sind Nettopreise (verstehen sich exkl. 19 % Mehrwertsteuer) und basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Anbotslegung. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns das Recht auf Preisänderungen vor.  

3.) Vertragsdauer: Verträge werden auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei Sonderreinigungen wird der Auftrag für eine einmalige Durchführung abgeschlossen. Bei Auftragsbeendigung verpflichtet sich der Auftraggeber gemeinsam mit unserem zuständigen Sachbearbeiter eine Abnahme des Objektes durchzuführen und etwaige Mängel und Schäden sofort schriftlich bekannt zu geben. Später behauptete Mängel und Schäden werden nicht anerkannt. Findet keine Abnahme statt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.  

4.) Vertragskündigung: Verträge können von beiden Seiten am Ende jedes Monats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist/ jeder Saison mittels Einschreibebrief gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Innerhalb des ersten Monats kann der Vertrag von beiden Seiten durch schriftliche eingeschriebene Erklärung mit dem Ablauf des Tages ihres Einlangens beim Vertragspartner aufgelöst werden.  

5.) Gewährleistung und Haftung: Wir haften für sach- und fachgerechte Leistung. Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich anzuzeigen. Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung, wie z.B. Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigung des Gewebes, ungenügende Echtheit von Färbungen von Druck, früherer unsachgemäßer Behandlung, verborgener Mängel sowie für sonstige Schäden an Rechtsgütern des Kunden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter. Soweit wir haften, kann nur der Geldersatz bis zur Höhe für Schäden des Zeitwertes verlangt werden. Eine weitergehende Haftung insbesondere für Schäden wie Ertrags- und Verdienstausfall besteht nicht. Für eventuell an uns übergebene Schlüssel haften wir bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels (max. € 200,-).Ergibt trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten.  

6.) Zeitverzug: Wir haften nicht bei Zeitverzug, der sich durch höhere Gewalt oder andere Ursachen, die ohne unser Verschulden entstanden sind, ergeben haben. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Termine um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die Termine wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Verkehrssperre, Naturgewalten etc.).Schadensersatzansprüche wegen Nicht erscheinen oder verspäteter Ankunft, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.  

7.) Leistungen: Leistungen sind von uns nur in dem Umfang zu erbringen, wie sie schriftlich vereinbart wurden. Darüber hinaus gehende Leistungen, werden separat verrechnet. Am Arbeitsort muss eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für Wasser und Stromverbrauch der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Geräte und Maschinen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.  

  8.) Zuschläge: Für Aufträge zwischen 19:00 und 7:00 Uhr sowie an Samstagen verrechnen wir einen Zuschlag von 50%. An Sonn- und Feiertagen verrechnen wir einen Zuschlag von 100%.  

9.) Zahlungsbedingungen: Die Rechnung ist prompt nach Rechnungserhalt, netto und ohne Skonto zu begleichen außer es wird zwischen Vertragsparteien andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart. Zahlungsverzug des Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer von jeder Haftungs- und Reinigungsverpflichtung. Ist die Entrichtung eines Entgeltes in Teilzahlungen vereinbart, tritt die Fälligkeit der jeweiligen Ratenzahlungen ohne weitere Mahnungen ein. Ein gewährter Rabatt gilt nur für ein Angebot und ist nicht auf andere Aufträge übertragbar.  Der Auftraggeber trägt alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere die Kosten eines vom Auftragnehmer beigezogenen Rechtsanwaltes sowie die angeführten Spesen und Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. Der Auftragnehmer ist ohne Entgeltminderung und vorheriger Mahnung von jeder Haftung und Arbeitsverpflichtung bis 5 Tage nach Zahlungseingang befreit. Bei einer Mehrheit der Hauseigentümer haften alle für die Verpflichtungen zur ungeteilten Hand. Für den Fall, dass der Hauseigentümer oder Hausverwalter nicht Namen, Beruf und Anschrift der Hauseigentümer bei Vertragsabschluss bekannt gibt, haftet er neben diesen als Bürge und Zahler.  

10.) Abweichende Bestimmungen: Alle vom Auftraggeber gestellten Bedingungen, die sich nicht mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen decken, sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.  

11.) Datenschutz: Der Vertragspartner gestattet, dass personenbezogene Daten soweit nach Datenschutzgesetz zulässig, gespeichert werden.  

12.) Erfüllungsort und Gerichtsstand:   Der Gerichtsstand ist Wennigsen.

Stand: Dezember 2009

Startseite
Leistungen
Informationsmaterial
Kontakt
Impressum
AGB`s